Das Freistellungsverfahren ist eine Freistellung von einer Genehmigung. Das bedeutet, dass am Ende des Verfahrens keine Baugenehmigung steht, sondern eine Benachrichtigung über den Eingang aller Unterlagen und darüber, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.
Das Freistellungsverfahren ist grundsätzlich nur für Wohngebäude einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen anwendbar. Das Vorhaben muss im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen, darf den Festsetzungen nicht widersprechen und die Erschließung muss gesichert sein. Beachten Sie bitte das rechtsstehende Merkblatt.
*Wichtiger Hinweis: Das Genehmigungsfreistellungsverfahren wird nun durch die neue Landesbauordnung 2019 doch nicht ersatzlos gestrichen, sondern nur in einigen Bereichen geringfügig modifiziert, z.B. bei Garagen und Carports.
Für Details setzen Sie sich bitte mit der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Paderborn, Hr. Sänger, 05251 308-6314, in Verbindung.