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Ratsinformationssystem

Finanzmanagement

Haushaltspläne und Jahresabschlüsse

Finanzen

Vorlagefrist für Anträge zum Haushalt

Die Stadt Büren weist darauf hin, dass Anträge zum Haushaltsplan spätestens bis zum 31.08. des Vorjahres beim Fachbereich Finanzen, Königstraße 16, 33142 Büren, vorliegen müssen. Später eingehende Anträge können bei den Haushaltsplanberatungen für das kommende Jahr leider nicht mehr berücksichtigt werden. Mit Beschluss vom 29.04.2021 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Büren diese Frist festgesetzt (BV 073/2021).

Detaillierte Informationen

Haushalts- und Budgetplanung

Die Stadt Büren hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2009 von der sog. Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Das NKF verpflichtet die Städte und Gemeinden ihre Finanzbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen (Doppik) abzuwickeln.

Mit der Einführung des NKF wurde erstmals das gesamte Vermögen und die Schulden der Stadt Büren erfasst, bewertet und in einer Bilanz zusammengefasst. 

Der Haushaltsplan, der 2009 erstmals auf Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erstellt wurde, enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich

  • anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  • entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie
  • notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
  • und ist in einen Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen) und einen Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen) sowie in dazugehörige Teilpläne gegliedert.

Haushaltssatzung 

Als Teil der Haushaltssatzung bildet der Haushaltsplan die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Büren.

Mit der Haushaltssatzung werden

  • im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,
  • im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen sowohl aus lfd. Verwaltungstätigkeit als auch aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,
  • die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigungen),
  • die Verpflichtungsermächtigungen,
  • die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allg. Rücklage,
  • der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie
  • die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer

festgesetzt.

Buchführung 

Die Buchführung wird für alle Bereiche der Stadt Büren zentral im Sachgebiet Finanzmanagement wahrgenommen. Dazu gehört neben der Erfassung und Buchung aller Geschäftsvorfälle auch die Anlagenbuchhaltung sowie die Mitkontierung der Kosten- und Leistungsrechnung. Die Zahlungsabwicklung der im Sachgebiet Finanzmanagement gebuchten Geschäftsvorfälle erfolgt im Sachgebiet Zahlungsabwicklung.

Jahresabschluss 

Der Jahresabschluss besteht aus:

  • der Ergebnisrechnung
  • der Finanzrechnung
  • den Teilrechnungen
  • der Bilanz mit Anhang
  • und dem Lagebericht.

Im Jahresergebnis wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Durch den Jahresabschluss soll ein Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Büren gegeben werden. Im Lagebericht wird u.a. über

  • besondere Finanzvorgänge im abgelaufenen Haushaltsjahr,
  • Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt
  • und über Vorgänge von besonderer Bedeutung berichtet.

Schuldenverwaltung 

Die Schuldenverwaltung der Stadt Büren umfasst die Bearbeitung und Verwaltung aller Darlehensangelegenheiten.

Zu den Aufgaben gehören dabei insbesondere:

  • die Aufnahme von städtischen Darlehen,
  • die Umschuldung oder Prolongation von städtischen Darlehen zum Ende der jeweiligen Zinsfestschreibung,
  • und die Bearbeitung der Leistungsanforderungen (Zins- und Tilgungsleistungen) der Kreditinstitute.

Beteiligungsverwaltung 

Die Stadt Büren führt nachstehende Betriebe bzw. ist an folgenden Unternehmen beteiligt:

  • Eigenbetrieb Wasserwerk Stadt Büren
  • Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk Stadt Büren
  • GKD Paderborn
  • Bevorzugtes Erholungsgebiet Büren-Bad Wünnenberg
  • Volkshochschulzweckverband
  • Gemeindeforstamtsverband Willebadessen
  • Solarpark Büren Verwaltungs GmbH
  • Solarpark Büren GmbH & Co KG
  • Westfalen-Weser-Energie GmbH & Co. KG
  • Volksbank Brilon-Büren-Salzkotten eG
  • Volksbank Wewelsburg-Ahden eG
  • VerbundVolksbank OWL eG
  • Spar- und Bauverein Paderborn eG
  • Energiegenosschenschaft Paderborn eG.

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