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Landesförderung stärkt Bürener Innenstadt

Stadt Büren erhält Fördermittel des Landes NRW

In den durch die Fusion der Volksbank Brilon-Büren-Salzkotten mit der VerbundVolksbank OWL freigewordenen Räumlichkeiten (v. l.): Anke Hammerström (Stadt Büren), Immobilieninhaber Martin Stich, Bürgermeister Burkhard Schwuchow, Landtagsabgeordneter Bernhard Hoppe-Biermeyer und Michael Kubat (Stadt Büren). Gegenstand des Treffens war ein Austausch über die Möglichkeiten, die der Verfügungsfonds Anmietung mit sich bringt.
In den durch die Fusion der Volksbank Brilon-Büren-Salzkotten mit der VerbundVolksbank OWL freigewordenen Räumlichkeiten (v. l.): Anke Hammerström (Stadt Büren), Immobilieninhaber Martin Stich, Bürgermeister Burkhard Schwuchow, Landtagsabgeordneter Bernhard Hoppe-Biermeyer und Michael Kubat (Stadt Büren). Gegenstand des Treffens war ein Austausch über die Möglichkeiten, die der Verfügungsfonds Anmietung mit sich bringt.

250.000 Euro Fördermittel zur Belebung der Innenstadt

Die Bürener Innenstadt soll gestärkt werden und dem Anspruch an eine zeitgerechte Zentrenentwicklung gerecht werden. Hierzu erhält die Stadt Büren rund 250.000 Euro an Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Zukunft Innenstadt Nordrhein-Westfalen“. Das Förderprogramm sowie die jeweiligen Bausteine der Programmbewilligung wurden im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus am Mittwoch, 6. Dezember 2023, vorgestellt.

Die Stärkung der Innenstädte und Ortszentren als multifunktionale Orte für die Stadtentwicklungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen ist und bleibt von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Finanzmittel in Höhe von 35 Millionen Euro zur Unterstützung innenstadtstärkender Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Gefördert wird das Landesprogramm vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Rund 240 Anträge mit einem Antragsvolumen von 54 Millionen Euro sind bei den jeweiligen Bezirksregerungen in Nordrhein-Westfalen eingegangen.

Bereits in den Jahren 2021 und 2022 hat die Stadt Büren Fördermittel aus dem Sofortprogramm „Innenstädte und Zentren“ erhalten und freut sich nun über die erneute finanzielle Unterstützung. „Die Fördermittel des Landes NRW sind eine wichtige Maßnahme, um zentrale Zukunftsthemen für Büren voranzutreiben“, so Bürgermeister Burkhard Schwuchow. Das meint auch Landtagsabgeordneter Bernhard Hoppe-Biermeyer beim gemeinsamen Treffen vor Ort: „Die Innenstadt bildet den Kern einer jeden Kommune und den Ort des Geschehens für Veranstaltungen, Wohnen, Handel und Kommunikation. Ich freue mich stellvertretend für das Land NRW darüber, dass das Förderprogramm für Büren bewilligt wurde und dass wir unseren Beitrag zur Stärkung der Innenstädte leisten können, übrigens auch noch mit 196.700 Euro in Bad Lippspringe, 82.000 Euro in Delbrück und 90.000 Euro in Paderborn.“

Gegenstand der Förderung von insgesamt 252.240 Euro sind vordergründig die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen im innerstädtischen Versorgungsbereich der Stadt Büren. Weiterhin soll auch die „Schaffung von Innenstadtqualität“ gefördert werden, was beispielsweise die Bereitstellung von Spielangeboten für Kinder oder die Anschaffung von generationengerechten Möblierungselementen einschließt. „Wir möchten auch in Zukunft dafür sorgen, dass Besucherinnen und Besucher gern in unsere Stadt kommen. Dass sie zu einem zentralen Ort der Begegnung und Kommunikation für Menschen jeden Alters wird“, betont Schwuchow abschließend.

Anke Hammerström und Michael Kubat von der städtischen Wirtschaftsförderung möchten sich zugleich bei der Bezirksregierung Detmold in Person von Frau Koßmann bedanken: für die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit bei der Antragstellung und letztendlichen Bewilligung dieser wichtigen Fördermittel für die Stadt Büren.

Verfügungsfonds Anmietung

Mitmacher gesucht

Zielgruppe des Förderprogramms

  • Immobilieneigentümerinnen und Eigentümer
  • Potenzielle Mieterinnen und Mieter mit kreativen Ideen, z. B.  Start-Ups, Dienstleister mit Publikumsverkehr, Kulturelle Initiativen
  • Immobilienmaklerinnen und Makler

Was wird gefördert?

Der Verfügungsfonds Anmietung ermöglicht nicht nur die Anmietung von leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in der Bürener Innenstadt 

  • für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren und
  • zu vergünstigten Konditionen (z. B. durch reduzierte Mieten – bis zu 70 % der letzten Nettokaltmiete werden gefördert).

Er unterstützt auch eine zeitgemäße und lebendige Nutzung der Ladenlokale. Somit kann Leerständen aktiv entgegengewirkt werden.

Für den Umbau oder die Herrichtung für innovative Einzelnutzungen erhalten Vermieterinnen und Vermieter einen Aufwendungszuschuss. Förderfähig sind 50 Prozent der nachgewiesenen Umbaukosten zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro pro Ladenlokal.

Rahmenbedingungen für die Förderung von Ausgaben für die bauliche Anpassung bzw. Herrichtung eines Ladenlokales.

  1. Das Förderangebot gilt für Ladenlokale, für die ein Mietvertrag aus dem Verfügungsfond Anmietung abgeschlossen wird und dabei vordringlich für Vermietungen an Betreiberinnen und Betreiber mit einem oder einzelnen Standorten, die am Markt noch nicht etabliert sind.
  2. Zuwendungsfähig sind 50% der nachgewiesenen Umbaukosten des Eigentümers oder der Ei-gentümerin. Die nachzuweisenden Umbaukosten müssen dabei mind. 5.000 Euro und dürfen maximal 15.000 Euro pro Ladenlokal betragen. Das Land beteiligt sich in Höhe des für die Kommune geltenden Fördersatzes an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Kommune leistet ihrerseits ihren erforderlichen Eigenanteil und leitet diesen mitsamt der Landesförderung als Zuschuss an den Eigentümer oder die Eigentümerin weiter.
  3. Zum Nachweis der Umbaukosten werden Rechnungen von Fachunternehmen für die Erbringung von Leistungen in den einschlägigen Gewerken der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 anerkannt. Auch reine Materialrechnungen können beim Einsatz von Eigenleistungen anerkannt werden.

Rechenbeispiel Verfügungsfond Anmietung

Die Stadt Büren startet eine Anmietungsoffensive für Leerstände in der Innenstadt. Über den "Verfügungsfonds Anmietung" werden Ladenlokale für bis zu 24 Monate angemietet. Die Stadt zahlt dabei bis zu 70 % der Altmiete und vermietet die Räumlichkeiten an Unternehmer:innen mit innovativen Ideen zu einem stark reduzierten Mietzins von maximal 20 % der Altmiete (kalt) weiter. Die Differenz der Ausgaben für Anmietung und Weitervermietung wird zu 90 % vom Land NRW gefördert.

Diese Maßnahme ermöglicht es Gewerbetreibenden, ihre Geschäfte unter deutlich reduzierten Mietkosten für die ersten zwei Jahre zu eröffnen. Dies schafft nicht nur einen praktischen Ansatz, um in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten Geschäfte in der Innenstadt zu eröffnen, sondern führt auch zu einer sofortigen Aufwertung der gesamten Innenstadt. Diese positiven Veränderungen wirken sich auch auf etablierte Geschäfte aus, darunter ältere und langjährige Unternehmen.

Rechenbeispiel

Angenommen, die Altmiete eines Ladenlokals beträgt 800 €. Die Stadt Büren sichert dem Eigentümer eine garantierte Mietzahlung von 560€ (= 70 %) für die nächsten 24 Monate. Der zukünftige Ladenbetreiber zahlt lediglich 160€  monatlich an die Stadt (20 % der Altmiete).

monatliche Altmiete des Eigentümers800 €
Stadt Büren zahlt Eigentümer max. 70 der Altmiete560 €
neuer Ladenbetreiber zahlt Stadt Büren 20 % der Altmiete160 €
Differenz (560 € - 160 €)400 €
Förderung des Landes ≙ 90 % der Differenz360 €
Eigenanteil der Stadt Büren40 €

So wird's gemacht!

Anträge können fortlaufend bei Michael Kubat (kbtbrnd, Tel.: 02951/970-118) oder Anke Hammerström (hmmrstrmbrnd, Tel.: 02951/970-189) eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen, die Nutzungsvorhaben in leerstehenden oder konkret von Leerstand bedrohten Ladenlokalen im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt durchführen möchten.

Subventionserhebliche De-minimis Eigenerklärung des Antragstellers

Bei der beantragten Zuwendung handelt es sich um eine „De-minimis“-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über der Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen. Diese Erklärung dient zur Prüfung, ob und in welchem Umfang eine weitere „De-minimis“-Beihilfe nach EU-Vorgaben zulässig ist.

Der maximal zulässige Gesamtbetrag solcher Beihilfen beträgt - kumuliert über alle „De- minimis"-Beihilfen - innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten „De-minimis"- Beihilfe EUR 200.000,00. Dieser Betrag umfasst alle Formen von öffentlichen Beihilfen (z.B. Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen, Bürgschaften...) aller öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Kommune, Bund, Land...), die als „De-minimis"-Beihilfe gewährt wurden.

Schaffung von Innenstadtqualitäten

Was wird gefördert?

Der Fördergegenstand „Innenstadtqualitäten“ beinhaltet die Schwerpunkte „Schaffung von Spielangeboten für Kinder im öffentlichen Raum“ sowie „Generationsrechte Möblierungselemente“ mit einer Förderhöhe von bis zu 200.000 Euro pro Konzentrationsbereich.

Fördergegenstände sind
- Spielangebote für Kinder im öffentlichen Raum
- Generationengerechte Möblierungselemente
- Stadtgrün-Elemente
- Kunstobjekte, Wallpaintings, Street-Art

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