Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Information über die OGS-Beiträge für die Monate März / April

08. Apr 2021

Entscheidung zu Erhebung bzw. Aussetzung nach der Ratssitzung Ende April

Die Corona-Pandemie stellt uns vor große Herausforderungen. Insbesondere die Familien sind von den Vorgaben und Einschränkungen im Kita- sowie Schulbereich von der Corona-Pandemie stark betroffen. Je nach Pandemie- und Gesetzeslagen versuchen wir in Abstimmung mit den Nachbarkommunen und auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben richtige und kurzfristige Entscheidungen für unsere Bürgerinnen und Bürger der Stadt Büren zu treffen. Dies betrifft auch den Einzug bzw. die Aussetzung der Beiträge für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) der Stadt Büren.

Aufgrund der verordneten Schulschließungen haben wir bereits im letzten Schuljahr die OGS-Elternbeiträge für die Monate April, Mai, Juni und Juli nicht erhoben. Weiterhin wurden bereits in diesem Jahr die Elternbeiträge der Monate Januar und Februar ausgesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bisher 50 % der ausfallenden Beiträge für diese Zeiträume erstattet. Für den Monat Februar 2021 gibt es noch keine Aussage vom Land Nordrhein-Westfalen bezüglich einer Erstattung.

Grundsätzlich entsteht lt. unserer Elternbeitragssatzung mit der Aufnahme des Kindes in das außerunterrichtliche Angebot die Beitragspflicht. Der Elternbeitrag ist ein Jahresbeitrag, die in monatlichen Teilbeträgen erhoben wird. Die Elternbeitragssatzung eröffnet keine Möglichkeit, für die Dauer des Verbots der schulischen Nutzung bzw. bei eingeschränktem Regelbetrieb Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gem. § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII i.V. mit §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragsstellers voraus. Somit bestehen keine gesetzlichen Regelungen, die den Erlass eines Monatsbeitrags erlauben.

Unabhängig von dieser gesetzlichen Grundlage ist uns als Verwaltung und auch der örtlichen Politik die besondere Situation und moralische Verantwortung bewusst. Daher wurden rückwirkend bereits Elternbeiträge durch Einzelbeschlüsse des Rates der Stadt Büren ausgesetzt.

In den letzten Monaten, insbesondere mit Beginn des Wechselunterrichts ab dem 22.02.2021, hat auch die OGS des Grundschulverbunds Almetal ihren Betrieb aufgenommen. Vorerst in der begrenzten Funktion einer Notbetreuung. Aber auch in dieser Phase bildet die OGS einen wesentlichen Bestandteil auf dem Weg zum regulären Schulbetrieb. Unser Dienstleister, das „Sozialwerk für Bildung GmbH“ ist mit allen Kolleginnen und Kollegen für die Offenen Ganztagsschulen und somit für Ihre Schülerinnen und Schüler im vollen Einsatz vor Ort.

Aktuell befinden wir uns in Abstimmungsgesprächen mit den Städten und Kommunen im Kreis Paderborn um eine einheitliche Lösung zur Erhebung bzw. Aussetzung der OGS Beiträge für den Monat März und die zukünftigen Monate zu erarbeiten. Über diesen Lösungsvorschlag muss dann der Rat der Stadt Büren, spätestens in Sitzung am 29. April, entscheiden. Bei einer eventuellen Aussetzung bzw. Reduzierung der OGS-Beiträge für den Monat März ff. könnten die bereits gezahlten Beiträge auf zukünftig zu leistenden Beiträge angerechnet werden.

Über den weiteren Verlauf des Abstimmungsprozesses werden wir Sie spätestens nach der Ratssitzung Ende April informieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.