Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG NW) in Kraft getreten. Die Mitglieder in den Gremien der Gemeinde Büren sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft zu geben über
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Der Rat der Gemeinde Büren hat in seiner Sitzung am 26. November 2020 im Rahmen
der Ehrenordnung beschlossen, die nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (§ 7
KorruptionsbG NW) geforderten Erklärungen aller Ratsmitglieder auf der
gemeindlichen Homepage zu veröffentlichen.
Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen
liegt bei der/dem Meldepflichtigen.
Der vollständige Text des
Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist auf den Seiten des Innenministeriums des Landes NRW zu finden.