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Ratsinformationssystem

Im Bereich der Zahlungsabwicklung werden alle Zahlungsvorgänge der Stadt Büren kontrolliert und abgewickelt.

Sie wollen ihr „Knöllchen“ oder die Steuern bezahlen?

Service ist uns wichtig! Nutzen Sie die Vorteile der SEPA-Lastschrift: Sie brauchen keine manuelle Überweisung erstellen und auch keinen Dauerauftrag einrichten. Es entstehen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge. Erteilen Sie uns einfach ein Lastschriftmandat und der Zahlbetrag wird automatisch und fristgerecht abgebucht. Das Formular ist unter Downloads abrufbar und leicht auszufüllen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Sprechen Sie uns an.

Sofern Sie die Vorteile des Lastschriftverfahrens nicht nutzen möchten, stehen Ihnen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr folgende Bankverbindungen zur Verfügung:

Stadt Büren:

Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
BIC: WELADE3LXXX / IBAN DE05 4765 0130 0050 0020 96

VerbundVolksbank OWL
BIC: DGPBDE3MXXX / IBAN: DE85472601218972676301


Abwasserwerk:

Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
BIC: WELADE3LXXX / IBAN DE32 4765 0130 0050 0144 14

Wasserwerk:

Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
BIC: WELADE3LXXX / IBAN DE54 4765 0130 0050 0144 06

Stadtmarketing: 

Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
BIC: WELADE3LXXX / IBAN DE60 4765 0130 1010 0985 70

Einnahmen und Ausgaben/Mahnwesen

Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Bereiche Buchhaltung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs für alle Einnahmen und Ausgaben, Aufstellung der Finanzrechnung und Mahnung nicht bezahlter Geldforderungen sowie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.

Die zentrale Stelle beim Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung Büren ist die Zahlungsabwicklung. Alle Einnahmen und Ausgaben werden hier entgegengenommen bzw. geleistet. Wenn Forderungen der Stadtverwaltung nicht zu dem im Bescheid oder in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin entrichtet werden, erhält der Zahlungspflichtige eine Mahnung. Ihm wird so Gelegenheit gegeben, vor Einleitung der Zwangsvollstreckung die Forderung zu begleichen, um weitere Kosten zu vermeiden. Wichtig ist, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur einmal gemahnt wird, bevor die Zwangsvollstreckung beginnt. Eine 2. oder 3. Mahnung, wie dies im privaten Bereich durchaus üblich ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich also, die Mahnung ernst zu nehmen und die offene Forderung umgehend zu begleichen. 

Zuständiger Sachbearbeiter ist Herr Ossowki (Leiter Zahlungsabwicklung).

Volstreckungswesen

Zuständig ist die Zahlungsabwicklung als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich- rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt dem Vollziehungsbeamten der Stadtverwaltung Büren. 

Zuständig sind hier Herr Runken (A-L) und Frau Weidig (M-Z).

AbteilungenKönigstraße 16
33142 Büren

Königstraße 16
33142 Büren

Ihr Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:

 

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