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Ratsinformationssystem

Tief- und Straßenbau

Erhaltung und Ausbau von Straßen-, Kanal und Glasfasernetz

Baustelle

Die Aufgaben zum Straßenbau und -erhaltung koordiniert die Abteilung Infrastruktur. Dazu gehören der Bau und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur – also Straßen und Brücken.

Ebefalls zum Bereich Tiefbau gehören das Kanalnetz und der Glasfaserausbau.

Straßenerhaltung

Die Straßenerhaltung ist in verschiedene Aufgabenbereiche gegliedert:

  • Betriebliche Erhaltung
  • Instandhaltung
  • Instandsetzung
  • Erneuerung
  • Weitere Kontrollaufgaben

Betriebliche Erhaltung

Die Betriebliche Erhaltung umfasst die Kontrolle der Verkehrssicherheit des Straßennetzes, das Reinigen und Mähen von Banketten, also unbefestigten Seitenstreifen, und Gräben, die Gehölzpflege, Markierungen sowie Reinigung von Straßenabläufen, Leitpfosten und Beschilderungen.

  • verkehrsbedeutende Straßen 
  • Straßen im Innenstadtbereich 
  • Straßen innerhalb der übrigen Bebauung 
  • Verkehrsflächen im unbebauten Bereich, Wirtschaftswege

Zur baulichen Erhaltung wird durch Externe periodisch der Zustand eines Teils der Fahrbahnen des Hauptverkehrsstraßennetzes messtechnisch erfasst und bewertet.
Alle Schäden werden visuell von eigenem Personal erfasst. 

Instandhaltung

Die Instandhaltung umfasst punktuelle, kleinflächige Reparaturmaßnahmen an Asphaltflächen, Pflasterflächen und Plattenbelägen, Deckschichten ohne Bindemittel sowie die Sanierung von Rissen und Nähten.

Instandsetzung

Die Instandsetzung beinhaltet Reparaturen an Pflasterflächen und Plattenbelägen, Asphaltdeckschichten einschließlich Bordsteinregulierungen, Rinnenregulierungen und Markierungen sowie den Einbau von Deckschichten ohne Bindemittel. Hier werden externe Firmen beansprucht.

Erneuerung

Die Erneuerung betrifft Asphaltdecken und Tragschichten oder den gesamten Oberbau, Neupflasterungen mit Tragschichteneinbau und hat in der Regel eine Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) zur Folge.

Informationen zum Straßenbaubeitrag (Satzung der Stadt Büren)

Weitere Kontrollaufgaben und Serviceleistungen der Abteilung Infrastruktur

  • Kontrolle der Arbeiten von Versorgungsträgern: Fachgerechte Wiederherstellung von Aufgrabungen z.B. bei der Glasfaserverlegung oder bei Kanalarbeiten vermeidet langfristige Folgekosten für die Stadt Büren. 
  • Prüfung und Kontrolle zur Erschließung von Bebauungsplänen und von größeren Gewerbe- bzw. Industriebetrieben in technischer Hinsicht.
  • Beratung, Betreuung und Koordinierung von Bauherren und Architekten bei der Planung von Grundstücksentwässerungs- und Niederschlagsversickerungsanlagen sowie Wasserversorgungs- und Straßenbauanlagen.
  • Kontrolle der privaten Begrünung: Privates Grün, das in die öffentliche Verkehrsfläche hineinragt oder diese in anderer Weise beeinflusst, gefährdet die Verkehrssicherheit. Hier werden erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen gebunden.
  • Planung, Koordinierung, Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung gemäß Leistungsphasen 1-9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für die Projekte der Stadt, des Abwasserwerkes und des Wasserwerkes.

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