Beiträge werden von der Stadt Büren in Form von Wasseranschluss-, Kanalanschluss- und Anliegerbeiträgen erhoben. Diese werden einmalig erhoben und dienen zur Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen.
Wenn die Stadt Büren öffentliche Straßen, Wege und Plätze erneuert, erweitert und verbessert, werden für die hierfür entstandenen Kosten Straßenbaubeiträge erhoben. Die Höhe des individuellen Straßenbaubeitrages richtet sich nach der Größe und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Diese wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.
Einen Teil der Kosten trägt die Stadt Büren. Dieser Anteil ist abhängig von der Verkehrsbedeutung der Straße. So trägt die Stadt Büren z.B. bei einer Hauptverkehrsstraße 75 %, bei einer Anliegerstraße 35 % der Fahrbahnkosten.
Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss der Straßenbaumaßnahme und wird dann in der Regel durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid angefordert. Zahlungspflichtig sind jede Grundstückseigentümerin, jeder Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten.
Die Stadt Büren hätte aber auch die gesetzliche Möglichkeit, mit Beginn der Straßenbaumaßnahme durch einen Vorausleistungsbescheid eine „Anzahlung“ zu fordern.
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