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Baugebiete in Büren – ein besonderes Vergnügen

Büren hat viel zu bieten – ob zum Arbeiten oder zum Wohnen

Wohnen in Büren
Wohnen in Büren

Ein lebendiges Vereinsleben, zum Beispiel farbenfrohe Stadtfeste, eine sympathische Stadt mit ihren kleinen Geschäften und Kaufhäusern – viele kleine Details machen die Stadt am nordöstlichen Rand des Sauerlandes zum idealen Standort für Leben und Arbeit.

Durch geschickte Planung sind in der jüngeren Vergangenheit stadtnahe Wohnflächen und infrastrukturell bestens gelegene Gewerbegebiete entstanden. Schon allein die Lage der Wohnbaugebiete ist besonderes Vergnügen. Zumeist in Hanglage, bieten sie den Bewohnern eine herrliche Sicht auf die Stadt und ihre natürliche Umgebung.

Die nahe gelegenen Autobahnanschlüsse zur A 33 und A 44, ein zuverlässiges ÖPNV-Netz und natürlich der nur wenige Kilometer entfernte Flughafen Paderborn/Lippstadt bieten beste Verkehrsanbindungen. 

Hinzu kommen ein attraktives Wohnumfeld, vielfältige Freizeitmöglichkeiten und überaus vielschichtiges Kulturangebot. Einen besonderen Blickfang bieten darüber hinaus die zahlreich vorhandenen architektonischen Zeitzeugen vergangener Epochen. Jahrhunderte alte Kirchen- und Klosteranlagen, Barock- und Renaissancebauten und natürlich die mächtige Wewelsburg sind, gemeinsam mit den vielen gepflegten Fachwerkhäusern, wahre Augenweiden.

Bestehende und zukünftige Baugebiete

Um die ungebrochene Nachfrage nach Bauplätzen im Stadtgebiet Büren zu bedienen, werden in mehreren Ortschaften und der Kernstadt neue Wohngebiete entwickelt. Die aktuellen Entwicklungen können der unten stehenden Liste entnommen werden (Stand 07.10.2024).

Geplante Termine für die Veräußerungsreihenfolge städtischer Baugrundstücke 2024

Die Zuteilung eines städtischen Baugrundstückes, das zur Vermarktung freigegeben ist, bedarf der Entscheidung des Rates der Stadt Büren.

Mit Abgabe der Bewerbung ist eine Kaution in Höhe von 200,00 € auf eines der Konten der Stadt Büren unter Angabe des Namens der Bewerber und der Debitorennummer 1021369 zu überweisen.

Wie setzt sich der Preis für die Grundstücke zusammen?

Grunderwerbskosten:

Bei den Grunderwerbskosten handelt es sich um den reinen Preis für Grund und Boden – also das nackte Grundstück. In der gesamten Preisfindung ist dies der einzige Wert, den die Stadt Büren aktiv beeinflussen kann.

Bei der Grundstückspreisermittlung müssen sämtliche Kosten abgedeckt werden, die im Zusammenhang mit der Entwicklung des jeweiligen Neubaugebieten in Verbindung stehen. Relevant für die Kalkulation sind insbesondere der Grunderwerbspreis samt Kaufnebenkosten der Stadt Büren. Zusätzlich entstehen Kosten für die Erstellung verschiedenster Gutachten, Ausgleichsmaßnahmen, der Bauleitplanung etc. Die Stadt geht hierbei erheblich in Vorleistung.

Weitere Kosten werden kalkulatorisch angesetzt. Hierzu zählen unter anderem die Vermessung der Baugrundstücke, in einigen Gebieten die Herrichtung eines Spielplatzes, Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen,

Sämtliche anfallende Kosten müssen bei der Preisfindung entsprechend berücksichtigt werden.

Die Gesamtkosten sind durch die Veräußerung der Wohnbauflächen zu decken.

Für die finale Definition findet die aktuelle Marktsituation (maßgeblich der Bodenrichtwert), Preise in anderen Bürener Ortschaften und aktuelle Nachfrage Berücksichtigung.

Entscheidungstragendes Gremium für die Festlegung des Verkaufspreises ist der Rat der Stadt Büren.


Abschlag für Erschließungsbeitrag nach dem BauGB (Straße):

Für die Beauftragung eines Unternehmens mit der Durchführung der Erschließungsarbeiten erfolgt eine Ausschreibung nach den geltenden Vergabegesetzen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Kosten für die Erschließung können je nach Topographie, Bodenverhältnissen und dergleichen variieren.

Die Kosten für den Bau der Straße sind auf alle begünstigten Anlieger/Erwerber nach der jeweiligen Größe der Grundstücke aufzuteilen. 10 % der Gesamtkosten werden dabei von der Stadt übernommen.

Bei der Erhebung dieser Beiträge ist der Endausbau kalkulatorisch mit eingepreist. Dies kann nur kalkulatorisch erfolgen, da die Preisschwankungen der folgenden Jahre niemals genau zu berechnen sind. Zusätzlich ist bei Veräußerung der Grundstücke noch unklar, wie der endgültige Straßenbelag aussieht. Hier haben die Erwerber später Mitspracherecht.

Nach Abschluss des Endausbaus erfolgt eine finale Berechnung der Kosten. Die Erwerber erhalten entsprechend eine Rückerstattung, wenn der Preis zuvor zu hoch kalkuliert wurde oder müssen eine Nachzahlung leisten, wenn der Preis zu niedrig kalkuliert wurde.


Kanal- und Wasseranschlussbeiträge nach dem KAG:

Die Kanal- und Wasseranschlussbeiträge werden separat per Satzung von der Stadt Büren festgelegt.

Die Stadt erhebt zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung und Anschaffung der öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen entsprechende Anschlussbeiträge gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW. Diese Anschlussbeiträge sind in den jeweiligen Satzungen zur Entwässerung und Wasserversorgung der Stadt Büren fest definiert.

Bei eingeschossiger Bebaubarkeit beträgt der Kanalanschlussbeitrag 6,00 €/m² und der Wasseranschlussbeitrag 1,60 €/m² (zuzüglich MwSt. in Höhe von 7 %).

Baugebiete

Steinhausen – Baugebiet „Niederfeld II"

Bebauung:

  • zweigeschossige Bauweise
  • freistehende Einfamilienhäuser
  • Mehfamilienhäuser (Grundstücke Nr. 1 bis 3)
  • ohne Bauträger- und Architektenbindung

Ahden − Baugebiet „Auf dem Zickeberge Ost“

Siddinghausen – Baugebiet „Burgliedweg / Flurjupp“

Das malerische Siddinghausen mit seiner Barockkirche aus dem 17. Jahrhundert ist am Oberlauf der Alme gelegen. Seine schmucken Häuser stehen zum Teil an einem Hang. Vermutlich ist Siddinghausen einer der ältesten Orte im Bürener Land. Die Ausläufer des „Arnsberger Waldes“ reichen bis nah an den Ortsrand. Grund genug für weite, erholsame Waldspaziergänge in wohltuender Ruhe und frischer, unverbrauchter Luft. 

Baugebiet „Burgliedweg / Flurjupp“
Baugrundstücke in beliebiger Größe

Bebauung:

  • zweigeschossige Bauweise
  • freistehende Einfamilienhäuser
  • ohne Bauträger- und Architektenbindung

Wewelsburg – Baugebiet „Vor’m Hagen II"

Bebauung:

  • zweigeschossige Bauweise
  • freistehende Einfamilienhäuser
  • ohne Bauträger- und Architektenbindung

Weine – Baugebiet „Weiner Feld“

Südwestlich von Büren liegt - in dörflicher Beschaulichkeit - der kleine Ort Weine. Vom nahen Knickberg kann man nicht nur den Ort, sondern auch das liebliche Almetal weiträumig überblicken. Gepflegte Gastlichkeit lädt zum Verweilen ein. Vor Ort befinden sich ein Kindergarten und eine Bäckerei.

Baugebiet „Weiner Feld“
Baugrundstücke in beliebiger Größe

Bebauung:

  • eingeschossige Bauweise
  • freistehende Einfamilienwohnhäuser
  • ohne Bauträger und Architektenbindung

Ihre Förderung für neue Häuser und Eigentumswohnungen

Sie interessieren sich für ein neues Haus oder eine neue Eigentumswohnung?
Wenn Sie jetzt bauen oder eine neue Immobilie kaufen, können Sie unter gegebenen Umständen mit staatlichen Fördermitteln rechnen.

Unter den folgenden Verlinkungen erhalten Sie eine Auswahl weitergehender Informationen:

Förderrichtlinie Jung kauft Alt

Wichtige Fördervoraussetzungen

  • Es darf noch kein Kaufvertrag abgeschlossen sein
  • Das Gebäude muss seit mindestens einem Jahr leer stehen (Leerstand einer Wohn- oder Geschäftseinheit ausreichend)
  • Das Gebäude muss mindestens 25 Jahre alt sein
Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

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