Für bauliche oder gestalterische Veränderungen an einem Denkmal oder in seiner nahen Umgebung, muss vor Beginn der Maßnahmen eine Denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW), beantragt werden.
Maßnahmen sind z. B. Abbruch, An- und Aufbauten, Putz- und Anstricharbeiten, Dachsanierung, Fensteraustausch, Erneuerung der Haustechnik (Elektro-, Heizungs- und Sanitärarbeiten), jegliche Renovierungsarbeiten im Inneren des Gebäudes, Anbringung von Werbeanlagen, Umgestaltung und Instandsetzung von Vorgärten und Einfriedungen, Reinigungsarbeiten an Bildstöcken.
Dieser Antrag ist bei der Unteren Denkmalbehörde, in diesem Fall bei der Stadt Büren zu stellen. Der schriftliche Antrag ist formlos aber eindeutig einzureichen.
Wenn die Maßnahme oder das Sanierungsvorhaben denkmalverträglich ist oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt, wird die Erlaubnis erteilt.
Für die Erlaubnis werden benötigt:
Baumaßnahmen, welche für den notwendigen Substanzerhalt an einem eingetragenen Denkmal nötig sind, können durch verschiedene Stellen gefördert werden: z. B. das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung in Detmold, die LWL-Denkmalpflege, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.
Denkmaleigentümer haben die Möglichkeit, Fördermittel bei der Bezirksregierung Detmold zu beantragen. Die Anträge müssen bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres digital bei der Bezirksregierung für Baumaßnahmen im darauffolgenden Jahr beantragt werden.
Die Untere Denkmalbehörde kann eine Bescheinigung für die Erlangung von Steuervergünstigungen nach § 36 ausstellen.
Der schriftliche Antrag ist nach Abschluss der Gesamtmaßnahme zu stellen. Eine tabellarische Auflistung der Einzelrechnungen sowie alle Originalrechnungen sind beizufügen.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.
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