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Denkmalangelegenheiten

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die historische Mittelmühle
Die historische Mittelmühle

Informationen für Denkmaleigentümer

Was haben Denkmaleigentümer bei Sanierungsmaßnahmen zu beachten?

Für bauliche oder gestalterische Veränderungen an einem Denkmal oder in seiner nahen Umgebung, muss vor Beginn der Maßnahmen eine Denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW), beantragt werden.

Maßnahmen sind z. B. Abbruch, An- und Aufbauten, Putz- und Anstricharbeiten, Dachsanierung, Fensteraustausch, Erneuerung der Haustechnik (Elektro-, Heizungs- und Sanitärarbeiten), jegliche Renovierungsarbeiten im Inneren des Gebäudes, Anbringung von Werbeanlagen, Umgestaltung und Instandsetzung von Vorgärten und Einfriedungen, Reinigungsarbeiten an Bildstöcken.

Dieser Antrag ist bei der Unteren Denkmalbehörde, in diesem Fall bei der Stadt Büren zu stellen. Der schriftliche Antrag ist formlos aber eindeutig einzureichen.

Wenn die Maßnahme oder das Sanierungsvorhaben denkmalverträglich ist oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt, wird die Erlaubnis erteilt.

Für die Erlaubnis werden benötigt:

  • Schriftlicher Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis
  • Begründung über die Notwendigkeit der Maßnahme
  • Detaillierte Maßnahmenbeschreibung (Angebote, Angabe der Materialien inkl. Datenblätter, Maßnahmenpläne (Grundrisse, Schnitte, usw.),
  • Fotos vom aktuellen Zustand

Finanzielle Förderung

Baumaßnahmen, welche für den notwendigen Substanzerhalt an einem eingetragenen Denkmal nötig sind, können durch verschiedene Stellen gefördert werden: z. B. das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung in Detmold, die LWL-Denkmalpflege, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

Steuerbescheinigung

Die Untere Denkmalbehörde kann eine Bescheinigung für die Erlangung von Steuervergünstigungen nach § 36 ausstellen.

Der schriftliche Antrag ist nach Abschluss der Gesamtmaßnahme zu stellen. Eine tabellarische Auflistung der Einzelrechnungen sowie alle Originalrechnungen sind beizufügen.

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.

Sie haben Fragen zum Denkmalschutz?

Kontakt

Frau M. StratmannSachbearbeiterin

RathausRaumnummer10
Tel02951/970-110
E-Mail-Adressestratmann@bueren.de
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