Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Informationen für Geflohene und Helfer

Tauschbörse

Sie haben Dinge, welche Sie nicht mehr benötigen und gerne anderen Menschen zur Verfügung stellen würden? Oder benötigen Sie bestimmte Dinge und würden gerne andere Menschen danach fragen? Dann melden Sie sich gerne auf der Tauschbörse der Hilfsorganisation „Spende-Ukraine.de e.V.“ mit Ihren Anliegen! Diese finden Sie unter folgendem Link: www.spende-ukraine.de/unterstuetzung-gesucht-ich-kann-helfen

Wo müssen sich Flüchtlinge aus der Ukraine anmelden?

Flüchtlinge aus der Ukraine werden gebeten, sich unmittelbar nach ihrer Ankunft im Bürgerbüro der Stadt oder der Gemeinde des Aufenthaltsortes anzumelden. Sie können ohne Termin ins Bürgerbüro zur Anmeldung kommen, müssen dann allerdings mit Wartezeit rechnen.

Bitte vereinbaren Sie daher vorab einen Termin über die Telefonnummer 02951 970-0 oder über die E-Mail-Adresse: nfbrnd

Wo biete ich mein (kostenfreies) Wohnraumangebot für ukrainische Flüchtlinge an?

Möchten Sie Ihren Wohnraum (kostenfrei) für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung stellen? Dann melden Sie sich gerne bei Linda Arntz unter der Telefonnummer 02951 970-212 oder per E-Mail: rntzbrnd

Was ist bei einem Umzug oder einem Mietverhältnis zu beachten?

Bei Anmietung von Wohnraum durch Flüchtlinge ist vorab verpflichtend Kontakt mit dem Sozialamt aufzunehmen. Ukrainische Geflüchtete dürfen erst eine Wohnung anmieten, wenn Sie ihre Fiktionsbescheinigung erhalten haben. Bitte senden Sie diese nach Erhalt an Monika Finke.
Ansprechpartnerin: Monika Finke, Sachbearbeiterin Sozialamt, 02953 970 211, finke@bueren.de

Hinweis: Die Unterbringungsmöglichkeit muss an die Personenanzahl angepasst sein. Zusätzlich müssen die Unterkunftskosten gemäß den Empfehlungen des Kreises Paderborn, angemessen sein.
www.jobcenter-paderborn.de/uebersicht-angemessene-mieten-im-kreis-paderborn.html

Bitte melden Sie sich im Bürgerbüro um, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes Büren umziehen. Wenn Sie aus dem Stadtgebiet verziehen, melden Sie sich bitte im Bürgerbüro ab. Sie können ohne Termin ins Bürgerbüro zur Um-/Abmeldung kommen, müssen dann allerdings mit Wartezeit rechnen.
Bitte vereinbaren Sie daher vorab einen Termin über die Telefonnummer 02951 970-0 oder über die E-Mail-Adresse: nfbrnd

Gibt es finanzielle Unterstützung bei einer privaten Unterbringung von Flüchtlingen?

Aktuell unterstützt die Stadt Büren die Flüchtlinge bei den Nebenkosten wie folgt:

Die erste Person erhält monatlich 100 Euro,
die zweite bis fünfte Person monatlich je 50 Euro,
ab der sechsten Person jeweils monatlich 20 Euro.

Die Nebenkosten werden im Rahmen einer Nebenkostenvereinbarung zwischen den Wohnraum-bereitstellenden Personen und der Stadt Büren geschlossen. Wenn Sie diese Pauschale beantragen möchten, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und senden es eingescannt per E-Mail an hssbrnd / fnkbrnd oder per Post an die Stadt Büren.

Wo biete ich meine ehrenamtliche Hilfe an?

Sie möchten den Flüchtlingen beim Einkauf, Arztbesuch oder bei den Freizeitaktivitäten unterstützen oder Sie können beim Übersetzen behilflich sein? Dann melden Sie sich gerne mittwochsvormittags bei Brunhilde Franke unter der Telefonnummer 02951 970-173 oder per E-Mail: frnkbrnd

Welche Leistungen erhalten ukrainische Flüchtlinge und von wem? 

Sollte Hilfebedürftigkeit bestehen, dann besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Antrag ist beim Sozialamt der Stadt Büren zu stellen.

Ansprechpartner: Monika Finke, Sachbearbeiterin Sozialamt, 02953 970 211

Wie erhalten die Flüchtlinge Kleidung und Lebensmittel?

Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB II erhalten, sind berechtigt die Kleiderkammer sowie die Speisenkammer zu besuchen. www.bueren.de/de/leben/soziales/fluechtlingshilfe

Asyl- und Flüchtlingsberatung

Abel Akindejoye
Fachbereichsleitung Beratungsdienste
Asyl- und Flüchtlingsberatung Caritasverband
im Dekanat Büren e.V.
Briloner Str. 9
33142 Büren
Telefon: 02951 93 357 -10
Telefax: 02951 93 357 -29
E-Mail: blkndjycrts-brnd

Eva Wiemers
Asyl- und Flüchtlingsberatung der Stadt Büren
Telefon: 02951 933 57 15 oder 02951 970-220
E-Mail: vwmrscrts-brnd

Claudia Grass
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE), Allgemeine Sozialberatung
Telefon: 02951 933 57 12
E-Mail: cldgrsscrts-brnd

Caritas-Kleiderkammer Büren

Briloner Straße 18
33142 Büren

Öffnungszeiten:
Kleiderausgabe: mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr
Kleiderannahme: jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr

Caritas-Speisenkammer Büren

Alte Post / Busbahnhof (Eingang im Innenhof)
33142 Büren

Öffnungszeit:
Dienstags für die Ukrainer ab 11:30 Uhr

Leitung Speisenkammer:
Frau Bischof: 02951 934149
Frau v. u. z. Brenken: 0171 57112914
Frau Happe: 02951 3139
Herr Benteler: 02951 5321

Fahrradwerkstatt des Malterser Hilfsdienstes e.V.

Donnerstags, 17:00 bis 19:00 Uhr
im Handwerkerpark, Gebäude C
Neubrückenstraße in Büren.
Annahme von gespendeten Fahrrädern und Fahrradreparaturen unter Anleitung.

Ansprechpartner: Frank Janssens
Tel.: 02951 6895
E-Mail: jnssnsbrnt-nlnd

DRK-Kleiderausgabe

Kleiderausgabe des Deutschen Roten Kreuzes in der Bahnhofstr. 46, 33142 Büren von 17:00 bis 19:00 Uhr für Menschen aus der Ukraine.

Info: Nach der Anmeldung bei der Stadt Büren erhalten die Geflüchteten einen „Kleidergutschein“, der dann entsprechend eingelöst werden kann. In dringenden Fällen kann eine Ausgabe der Kleider auch ohne diesen Gutschein umgesetzt werden.

Wie ist der Rechtskreiswechsel von der Stadt Büren (Asylbewerberleistungsrecht) zum Jobcenter (Sozialgesetzbuch II) vorgesehen?

Ab dem 1. Juni 2022 werden die Hilfen und Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch erfolgen. Voraussetzung ist, dass ihnen vom Kreis Paderborn eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist oder ihnen ein Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz erteilt wurde und sie die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen. Bitte reichen Sie eine Kopie der Fiktionsbescheinigung nach Erhalt bei der Stadt Büren, Monika Finke, ein oder senden Sie diese eingescannt per E-Mail an fnkbrnd.

Für den Rechtskreiswechsel brauchen die ukrainischen Geflüchteten zunächst keinen Antrag beim Jobcenter einreichen oder einen Termin machen. Die Geflüchteten werden einen Brief erhalten, in welchem ein Termin festgesetzt ist. An diesem Termin werden alle weiteren Schritte vom Jobcenter erklärt und eingeleitet.

Bitte achten Sie darauf, dass die Namen der Geflüchteten auf den Briefkästen stehen, damit die Briefe ausgeliefert werden können.

Durch den Wechsel ins Sozialgesetzbuch werden künftig umfassende Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und die Integration gewährleistet. Zur Gewährleistung und Erleichterung der Integration werden die Möglichkeit der sofortigen Arbeitsaufnahme klargestellt und Erleichterungen bei Wohnsitzauflagen insbesondere in Fällen der Aufnahme einer Beschäftigung, beim Besuch von Integrationskursen und von Weiterbildungsmaßnahmen vorgenommen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Auflistung zu häufig gestellten Fragen zu Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland vorgenommen. Diese finden Sie unter folgendem Link: www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de

Haben Sie Fragen zu der Fiktionsbescheinigung oder dem Aufenthaltstitel?

Bei Fragen zum Aufenthaltsrecht steht die Ausländerbehörde des Kreises Paderborn zur Verfügung. Ansprechpersonen finden Sie unter: www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/buergerservice/lebenslagen/dienstleistungen/32-auslaenderangelegenheiten.php

Wie sieht es mit der medizinischen Versorgung aus?

Flüchtlinge aus der Ukraine haben einen Anspruch auf medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten im Sozialamt einen Krankenschein. Dieser wird quartalsweise ausgestellt. Mit diesem Krankenschein werden die Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlung übernommen.

Ansprechpartner: Monika Finke, Sachbearbeiterin Sozialamt, 02953 970 211

Wo können sich die ukrainischen Flüchtlinge gegen das Coronavirus impfen lassen?

Menschen aus der Ukraine können sich kostenlos gegen das Coronavirus in der Impfstelle in der Sälzerhalle in Salzkotten oder auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten impfen lassen.

Dort werden Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen für Personen ab 12 Jahren ohne vorherige Terminvereinbarung montags bis donnerstags während der Öffnungszeiten (montags bis dienstags von 9 bis 17 Uhr sowie mittwochs bis donnerstags von 12 bis 20 Uhr) angeboten. Für Freitage (von 12 bis 20 Uhr) braucht man einen Termin. Für die Impfung von 5- bis 11-jährigen Kindern ist zuvor ein Termin zu vereinbaren. Weitere Infos/Buchung von Impfterminen: kreis-paderborn.de/impfen.

Derzeit gibt es in Deutschland keine allgemeine Impfpflicht gegen Corona. Gleichwohl werden auch die Menschen aus der Ukraine dringend gebeten, sich impfen zu lassen. Wer mit dem russischen oder chinesischen Impfstoff geimpft ist, benötigt nach aktueller Rechtslage eine erneute Impfserie, um in der EU als immunisiert zu gelten.

Wie läuft die Schulanmeldung ukrainischer Kinder mit Fluchthintergrund?

Sobald ein Aufenthaltstitel vorliegt und eine Registrierung beim Einwohneramt erfolgt ist, besteht auch Schulpflicht für Kinder ab 6 bzw. 7 Jahren:

Grundsätzlich besteht freie Schulwahl, es wird empfohlen, Kinder im Grundschulalter direkt an der zum Wohnort nächstgelegenen Grundschule anzumelden und sich diesbezüglich an das Sekretariat der jeweiligen Grundschule zu wenden.

Auch den Erziehungsberechtigten von Kindern der Altersgruppe 10- 15 Jahren wird empfohlen, ihre Kinder an der nächstgelegenen weiterführenden Schule anzumelden.
Erziehungsberechtigten von schulpflichtigen Jugendlichen über 16 Jahren wird ein Beratungstermin beim Kommunalen Integrationszentrum empfohlen. Ansprechperson ist Guido Kemmer. Sie erreichen Ihn unter der Telefonnummer 05251 308-4636 oder der E-Mail-Adresse: neuzugewanderte@kreis-paderborn.de

Die Schulen der Stadt Büren haben wir für Sie unter folgendem Link zusammengefasst: www.bueren.de/de/leben/bildung/schulen

Weitere Informationen zu der Schulplatzsuche erhalten Sie auf der Internetseite des Bildungs- und Integrationszentrums des Kreises Paderborn unter www.bildungsregion-paderborn.de/biz/ki/interkulturelle-oeffnung/schulplatzsuche-beratung-und-schulzuweisung-neu-zugewanderter-kinder-und-jugendlicher.php

Wo bekommen die Kinder Schulmaterialien her?

Die Liste mit den benötigten Schulmaterialien können abfotografiert oder eingescannt per E-Mail an die Caritas Büren geschickt werden: nfcrts-brnd

Wo finde ich Betreuungsplätze für nicht schulpflichtige ukrainische Kinder?

Zurzeit können wir leider keine Betreuungsplätze anbieten. Hier finden Sie aber eine Liste mit den Kindergärten im Stadtgebiet, bei denen eine Warteliste geführt wird:
www.bueren.de/de/leben/kindertageseinrichtungen

Werden Spielgruppen für nicht schulpflichte ukrainische Kinder angeboten?

In dem Stadtgebiet Büren finden zurzeit Spielgruppen während der Sprachkurse statt. Diese stehen jedoch aufgrund geringer Kapazitäten ausschließlich den Kindern der Teilnehmenden zur Verfügung. Wenn Sie sich gerne ehrenamtlich als Betreuungsperson für ukrainische Kinder einsetzen möchten, melden Sie sich bitte mittwochsvormittags bei Brunhilde Franke unter der Telefonnummer 02951 970-173 oder per E-Mail: frnkbrnd.

Wo finden Sprachkurse statt?

Es werden zurzeit zwei Sprachkurse von der Volkshochschule sowie drei Sprachkurse von der Ehrenamtsinitiative Büren ist bunt angeboten.

Leider sind momentan keine freien Plätze in den Sprachkursen vorhanden.

Sollten Sie Bedarf an einem Sprachkurs haben, schreiben Sie bitte trotzdem eine E-Mail an schlbrnd. Wir führen Wartelisten, sodass wir Sie bei weiteren Kursen benachrichtigen können.

Wer ist Ansprechpartner für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche?

Fragen zum Vorgehen und der Unterbringung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen, sowie damit verbundenen Sorgerechtsangelegenheiten beantworten die Mitarbeiter des Jugendamtes Kreis Paderborn.

www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/buergerservice/amtsverzeichnis/aemter/51-jugendamt.php

Können Menschen aus der Ukraine kostenfrei mit der Deutschen Bahn einreisen?

Ja. Eine Fahrkarte ist für die Einreise bis auf Weiteres nicht erforderlich; es reicht der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument. Für die Weiterreise im Fernverkehr kann ein kostenloses „helpukraine“-Ticket im DB Reisezentrum (an Bahnhöfen) ausgestellt werden. Für Reisen im deutschen Nahverkehr brauchen Menschen aus der Ukraine keine Fahrkarte. Die Deutsche Bahn hat Informationen zusammengestellt (auf Ukrainisch, Russisch, Englisch, Deutsch): www.bahn.de/info/helpukraine.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.