Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Gewerbean-, -um- und -abmeldung

Formulare für das Ordnungsamt

Amtsblätter

Gewebeanmeldung

Wer selbstständig ein stehenden Gewerbes, eine Zweigniederlassung oder einer unselbstständige Zweigstelle betreibt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) anzeigen. Das gilt auch, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf bisher nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgedehnt oder der Betrieb aufgegeben wird.

Bei jeder Veränderung erfolgt eine Mitteilung an:

  • das zuständige Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
  • die jeweilige Berufsgenossenschaft
  • das staatliche Amt für Arbeitsschutz
  • LDS NRW (Landesbetrieb Information und Technik NRW.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Personalausweis
  • gegebenenfalls weitere Nachweise

Kosten:

Es entstehen bei der Gewerbeanmeldung bei natürliche Personen Kosten in Höhe von 26,00 €.

Es entstehen bei der Gewerbeanmeldung bei juristische Personen Kosten in Höhe von 33,00 € und für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00€.

Für die An-, Um- und Abmeldungen sind Vordrucke verbindlich vorgeschrieben. Diese werden direkt bei der Meldung von der Gewerbemeldestelle ausgefüllt. Darüber hinaus können für einzelne Gewerbe Befähigungsnachweise oder auch zusätzliche Erlaubnisse erforderlich sein. Näheres hierzu erfahren sie in der Gewerbemeldestelle.

Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist notwendig sobald:

  • der Betrieb verlegt wird
  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Dienstleistungen ausgedehnt wird. 

Kosten:

Es entstehen bei der Gewerbeummeldung bei natürliche Personen Kosten in Höhe von 26,00 €.

Es entstehen bei der Gewerbeummeldung bei juristische Personen Kosten in Höhe von 33,00 € und für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00€.

Gewerbeabmeldung

Sobald der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, ist unverzüglich eine Gewerbeabmeldung notwendig.

Der Gewerbebetreibende muss in der Regel persönlich unter Vorlage seines Personalausweises das Gewerbe im Sachgebiet Ordnungswesen der Stadt Büren abmelden. Die Gewerbeabmeldung ist auch per E-Mail mit Scan des Personalausweises möglich.

Die Gewerbeabmeldung ist kostenlos.

Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung

Hinweis zu personenbezogenen Daten

Die Stadt Büren verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Wir halten uns dabei stets an die Vorschriften des Datenschutzrechtes sowie anderer einschlägiger Vorschriften. Allgemeine Informationen zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten, Ihren Rechten nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie Ihrem Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der allgemeinen Datenschutzerklärung unter  oder den Informationspflichten nach Art. 13, welche Sie hier können, oder auf Nachfrage bei dem zuständigen Fachbereich erhalten.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.