Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm

Durch neues Förderungsprogramm bis zu 150.000€ Zuschüsse für Investitionen in Büren

RWPFöerderung

Neue Anreize für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen

Durch das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) stehen Bürener Unternehmen neue Fördergelder zur Verfügung. Das Ziel des Programms ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen. Gefördert werden Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Schulung, Humankapitalbildung und zur Markteinführung innovativer Produkte.

Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens, der Größe des Unternehmens und dem Investitionsort. Große Unternehmen werden nur gefördert, wenn durch die Investition u.a. mindestens 30 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Für KMUs gibt es diese Grenze nicht.

Bei Fragen zum RWP und den damit verbundenen Fördermaßnahmen für Bürener Unternehmen steht Ihnen Michael Kubat, Leiter Wirtschaftsförderung/ Liegenschaften zur Verfügung.

Was wird gefördert?

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen,
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung,
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, bzw. seine weitere Entwicklung
  • Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung.
  • Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
  • Ihr Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich.
  • Sie führen Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten durch.

weitere Informationen

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.