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Heimatpreis

Büren sucht Preisträger!

Mit der Vergabe eines „Heimat-Preises“ der Stadt Büren im Gesamtwert von 5.000 Euro pro Jahr sollen herausragende Projekte und beispielhafte Beiträge zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des kulturellen Erbes prämiert werden, die mit großem ehrenamtlichen Engagement im Stadtgebiet umgesetzt wurden/werden.

Gewürdigt werden sollen unter anderem ein „nachahmenswertes Engagement“ im kulturellen, sozialen, interkulturellen, geschichtlichen oder sportlichen Bereich. Aber auch Beiträge zum Erhalt und zur Pflege von Brauchtum, Heimatpflege und Baukultur sowie regionaler Identität in den Bereichen Umwelt, Natur und Landschaft.

Der Heimatpreis geht zurück auf eine Initiative des NRW-Heimatministeriums. Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) hatte 2019 fünf Projekte zur Heimatförderung auf den Weg gebracht. Dies sind neben dem Heimatpreis noch der Heimat-Scheck, die Heimat-Werkstatt, der Heimat-Fonds und das Heimat-Zeugnis. Der Rat der Stadt Büren beschloss im Februar 2020, einen Heimatpreis für die Stadt Büren auszuloben. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert. Bewerben können sich Einzelpersonen, Vereine und Institutionen. „Bei Heimat geht es um das Verbindende, um die Gemeinschaft und den Zusammenhalt. Es gilt die Heimat zu bewahren und gleichzeitig für die Zukunft zu gestalten“, steht in der Präambel der Richtlinie über die Vergabe des Heimat-Preises.

RICHTLINIE ÜBER DIE VERGABE DES „HEIMAT-PREISES“ DER STADT BÜREN

Präambel
Für Heimat gibt es keinen allgemeingültigen Begriff: Jede und jeder wird die Frage „Was bedeutet Heimat?“ anders beantworten. Orte der Kindheit, die Familie, Freunde, Dörfer, Gemeinschaften in denen man sich bewegt, aufgehoben und sicher fühlt können als Heimat bezeichnet werden.
Heimat hat viel mit Tradition zu tun, hat viel mit unsichtbaren Wurzeln eines jeden Menschen zu tun, die Halt und Orientierung und Überschaubarkeit in einer unübersichtlichen Welt bieten.
Bei Heimat geht es um das Verbindende, um die Gemeinschaft und den Zusammenhalt. Es gilt die Heimat zu bewahren und gleichzeitig für die Zukunft zu gestalten.

1. Ziel der Förderung/Auslobung
1.1 Mit der Vergabe eines „Heimat-Preises“ der Stadt Büren im Gesamtwert von 5.000 Euro pro Jahr sollen herausragende Projekte und beispielhafte Beiträge zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des kulturellen Erbes prämiert werden, die mit großem ehrenamtlichen Engagement im Stadtgebiet umgesetzt wurden/werden.
1.2 Die Landesregierung hat von einem Schwerpunktthema beim „Heimat-Preis“ abgesehen. Sofern die Landesregierung zukünftig ein Schwerpunktthema benennt, ist dieses bei der Auslobung des „Heimat-Preises“ angemessen zu berücksichtigen.
1.3 Eingereicht werden können Projekte, die umsetzungsreif oder gerade in der Umsetzung sind sowie bereits abgeschlossene Projekte, die jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen dürfen. Projektideen und –skizzen sind von einer Prämierung ausgeschlossen.

2. Wer soll geehrt werden?
Heimatliches Engagement ist nicht auf Personen oder Institutionen begrenzbar. Es muss der Grundsatz gelten, dass Jedermann, der sich durch außergewöhnliches Engagement im Bereich der Heimat auszeichnet oder ausgezeichnet hat, die Ehrung erfahren darf. Personen oder Institutionen, die nicht ihren Wohnsitz oder Sitz im Gebiet der Stadt Büren haben, können geehrt werden, wenn sie eine besondere Beziehung zu Menschen oder Institutionen im Stadtgebiet Büren haben, die von der besonderen ehrenamtlichen Tätigkeit profitieren oder profitiert haben.
Es soll eine Ehrung von bis zu drei Personen, Personenvereinigungen, Vereinen, Verbänden oder sonstigen Institutionen pro Kalenderjahr erfolgen, um die herausragende Bedeutung der Ehrung zu sichern.
Die zu ehrenden Person oder Institution muss sich durch heimatliches Engagement in nachfolgenden Bereichen beispielhaft ausgezeichnet haben:
• Erhaltung, Pflege und Förderung des Brauchtums
• Verdienste um die Kultur und Tradition
• Erhaltung des regionalen Erbes
• Schutz der Heimat und Natur in der Stadt Büren
• Stärkung der lokalen und regionalen Identität
• Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenlebens in der Stadt Büren

3. Preiskategorien
Der „Heimat-Preis“ der Stadt Büren wird in folgende Preiskategorien aufgeteilt:
1. Platz 2.500 Euro
2. Platz 1.500 Euro
3. Platz 1.000 Euro
Der Rat der Stadt Büren behält sich vor, die Preiskategorien zu verändern, sofern weniger als drei preiswürdige Bewerbungen für den „Heimat-Preis“ eingereicht werden.
Ein Rechtsanspruch auf ein Preisgeld besteht nicht.

4. Wer hat ein Vorschlagsrecht?
Vorschlagsrecht hat Jedermann. Vorschläge können bis zum 30.09. eines jeden Jahres schriftlich bei der Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren oder online eingereicht werden. Die Vorschläge sind zu begründen.

5. Jury
Die eingereichten Vorschläge werden von einer Fachjury ausgewertet. Die Jury besteht aus
• dem Bürgermeister
• jeweils einem Vertreter der im Rat der Stadt Büren vertretenden Fraktionen
• dem Stadtheimatpfleger
Nach der Vorauswahl der Fachjury entscheidet der Rat der Stadt Büren über die zu ehrenden Personen oder Institutionen.

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