Die Organisation der Wahlen erfolgt im Sachgebiet III/03 Ordnungswesen/Wahlen/Feuerwehr.
Am Sonntag, den 09. Juni 2024 findet die nächste Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Eu-ropäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag
Nähere Informationen dazu, unter welchen Voraussetzungen im Ausland lebende Deutsche an der Wahl teilnehmen können, finden Sie hier.
Die Stadt Büren sucht für die Europawahl am 09.06.2024 noch ehrenamtliche Wahlhelfer*innen. Voraussetzung für die Einberufung ist die deutsche oder eine Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), ein Mindestalter von 16 Jahren sowie ein mindestens dreimonatiger Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Daneben dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Für die Unterstützung im Wahllokal wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.
Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Büren unter der Telefonnummer 02951/970-217 oder per E-Mail an jstsbrnd
ab Montag, den 29.04.2024 bis Montag, den 03.06.2024 (18 Uhr) können die Bürger einen Wahlschein beantragen.
Hier finden Sie am Wahlabend die Wahlergebnisse für die Stadt Büren und den Kreis Paderborn:
Zurzeit werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Büren sucht für die Strafkammer des Landgerichts Paderborn zwei Schöffen sowie einen für das Schöffengericht Paderborn, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Rat der Stadt Büren und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Paderborn schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Die
Vorschlagslisten werden weitergeleitet an das Amtsgericht. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Stadtgebiet Büren wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.
IVorschläge und Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Er-wachsene) sind bis zum 30.04.2023 beim Ordnungsamt der Stadt Büren einzureichen. Weitere Informationen unter Tel.: 02951/970-217 / mnstrmnnbrnd.
Ein Bewerbungsformular kann weiter unten heruntergeladen werden oder direkt im Ordnungsamt abgeholt werden. Mehr Informationen auch unter https://www.schoeffenwahl.de/ und https://schoeffenwahl2023.de/
Vorschläge und Bewerbungen für das Amt eines Jugendschöffen sind bis zum 28.02.2023 bei der Kreisverwaltung Paderborn, Jugendamt, Aldegreverstr. 10-14 in 33102 Paderborn einzu-reichen. Weitere Infos zum Schöffenamt und zum Bewerbungsverfahren bei der Kreisverwal-tung Paderborn gibt es unter Tel: 05251/ 87978-3851, -3852, -3853 und hier.
Die Landtagswahl findet am Sonntag, den 15. Mai 2022 statt.
Die Stadt Büren sucht für die Landtagswahl am 15.05.2022 noch ehrenamtliche Wahlhelfer*innen. Voraussetzung für die Einberufung ist die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein mindestens dreimonatiger Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Daneben dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Für die Unterstützung im Wahllokal wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Büren unter der Telefonnummer 02951/970212 oder per E-Mail an rntzbrnd
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 10.03.2022 00:00 Uhr bis 11.05.2022 23:59 Uhr.
Wahlkreiskarten finden Siehier
Hier finden Sie am Wahlabend die Wahlergebnisse für die Stadt Büren und den Kreis Paderborn:
Die Bundestagswahl 2021 wird die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag. Sie findet am Sonntag, den 26. September 2021 statt.
Die Stadt Büren sucht für die Bundestagswahl am 26.09.2021 noch ehrenamtliche Wahlhelfer*innen. Voraussetzung für die Einberufung ist die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein mindestens dreimonatiger Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Daneben dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Für die Unterstützung im Wahllokal wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Büren unter der Telefonnummer 02951/970212 oder per E-Mail an rnknbrnd.
Die Kommunalwahlen 2020 in Nordrhein-Westfalen haben am Sonntag, den 13.09.2020 stattgefunden.
Hier finden Sie die Amtsblätter, die die Kommunalwahl 2020 betreffen:
Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Wahlen auf Bundes-, Länder- , Kommunal- und Eurpaebene finden Sie unter www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen
Hier geht es zur Übersicht der Wahlergebnisse bei den vorherigen Wahlen: