Die Organisation der Wahlen erfolgt im Sachgebiet III/03 Ordnungswesen/Wahlen/Feuerwehr.
Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die nächste Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
Nur vorübergehend im Ausland?
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 13. Januar und 02. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten zugestellt. Sollten Sie bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlberechtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend im Wahlamt der Stadt Büren unter der Telefonnummer 02951/970-212 oder 02951/970-215, sodass Ihnen nachträglich eine Wahlbenachrichtigung ausgestellt werden kann. Durch die vorgezogenen Neuwahlen verkürzt sich der Zeitraum des Briefwahlgeschäftes. Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich. Dieses wird frühestens ab dem 10.02.2025 sein.
Unter folgendem Link können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen: https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/start.do?mb=5774016
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag am 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr wieder im Rathaus der Stadt Büren eingegangen sein. Sie können die Briefwahlunterlagen in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Bitte achten Sie beim Postversand auf eine rechtzeitige Aufgabe der Unterlagen. Alternativ können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerbüro der Stadt Büren zu den allgemeinen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Hier finden Sie am Wahlabend die Wahlergebnisse für die Stadt Büren und den Kreis Paderborn:
Am Sonntag, den 09. Juni 2024 findet die nächste Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Eu-ropäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag
Nähere Informationen dazu, unter welchen Voraussetzungen im Ausland lebende Deutsche an der Wahl teilnehmen können, finden Sie hier.
Die Stadt Büren sucht für die Europawahl am 09.06.2024 noch ehrenamtliche Wahlhelfer*innen. Voraussetzung für die Einberufung ist die deutsche oder eine Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), ein Mindestalter von 16 Jahren sowie ein mindestens dreimonatiger Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Daneben dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Für die Unterstützung im Wahllokal wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.
Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Büren unter der Telefonnummer 02951/970-217 oder per E-Mail an jstsbrnd
ab Montag, den 29.04.2024 bis Montag, den 03.06.2024 (18 Uhr) können die Bürger einen Wahlschein beantragen.
Hier finden Sie am Wahlabend die Wahlergebnisse für die Stadt Büren und den Kreis Paderborn:
Zurzeit werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Büren sucht für die Strafkammer des Landgerichts Paderborn zwei Schöffen sowie einen für das Schöffengericht Paderborn, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Rat der Stadt Büren und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Paderborn schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Die
Vorschlagslisten werden weitergeleitet an das Amtsgericht. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Stadtgebiet Büren wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.
IVorschläge und Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Er-wachsene) sind bis zum 30.04.2023 beim Ordnungsamt der Stadt Büren einzureichen. Weitere Informationen unter Tel.: 02951/970-217 / mnstrmnnbrnd.
Ein Bewerbungsformular kann weiter unten heruntergeladen werden oder direkt im Ordnungsamt abgeholt werden. Mehr Informationen auch unter https://www.schoeffenwahl.de/ und https://schoeffenwahl2023.de/
Vorschläge und Bewerbungen für das Amt eines Jugendschöffen sind bis zum 28.02.2023 bei der Kreisverwaltung Paderborn, Jugendamt, Aldegreverstr. 10-14 in 33102 Paderborn einzu-reichen. Weitere Infos zum Schöffenamt und zum Bewerbungsverfahren bei der Kreisverwal-tung Paderborn gibt es unter Tel: 05251/ 87978-3851, -3852, -3853 und hier.
Die Landtagswahl findet am Sonntag, den 15. Mai 2022 statt.
Die Stadt Büren sucht für die Landtagswahl am 15.05.2022 noch ehrenamtliche Wahlhelfer*innen. Voraussetzung für die Einberufung ist die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein mindestens dreimonatiger Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Daneben dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Für die Unterstützung im Wahllokal wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Büren unter der Telefonnummer 02951/970212 oder per E-Mail an rntzbrnd
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 10.03.2022 00:00 Uhr bis 11.05.2022 23:59 Uhr.
Wahlkreiskarten finden Siehier
Hier finden Sie am Wahlabend die Wahlergebnisse für die Stadt Büren und den Kreis Paderborn:
Die Bundestagswahl 2021 wird die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag. Sie findet am Sonntag, den 26. September 2021 statt.
Die Stadt Büren sucht für die Bundestagswahl am 26.09.2021 noch ehrenamtliche Wahlhelfer*innen. Voraussetzung für die Einberufung ist die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein mindestens dreimonatiger Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Daneben dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Für die Unterstützung im Wahllokal wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Büren unter der Telefonnummer 02951/970212 oder per E-Mail an rnknbrnd.
Die Kommunalwahlen 2020 in Nordrhein-Westfalen haben am Sonntag, den 13.09.2020 stattgefunden.
Hier finden Sie die Amtsblätter, die die Kommunalwahl 2020 betreffen:
Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Wahlen auf Bundes-, Länder- , Kommunal- und Eurpaebene finden Sie unter www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen
Hier geht es zur Übersicht der Wahlergebnisse bei den vorherigen Wahlen: