Wir nehmen Rentenanträge oder Anträge auf Kontenklärung auf und leiten sie an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Der Antrag auf Altersrente sollte 3 bis 3 ½ Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Kontoklärung beantragt werden.
Wenn Sie eine Rente beantragen wollen, sollten Sie vorher klären, welche Unterlagen benötigt werden. Die folgende Aufstellung gibt nur die in jedem Fall erforderlichen Unterlagen wieder.
Bei Hinterbliebenenrente zusätzlich:
Bei Beamten zusätzlich:
Bei Waisenrente:
Bei Waisenrente ab dem 18. Lebensjahr der/ des Waisen: