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Ratsinformationssystem

Rentenangelegenheiten

Weiterleitung von Rentenanträgen und Anträgen auf Kontenklärung

Amtsblätter

Wir nehmen Rentenanträge oder Anträge auf Kontenklärung auf und leiten sie an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

Der Antrag auf Altersrente sollte 3 bis 3 ½ Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Kontoklärung beantragt werden.

Wenn Sie eine Rente beantragen wollen, sollten Sie vorher klären, welche Unterlagen benötigt werden. Die folgende Aufstellung gibt nur die in jedem Fall erforderlichen Unterlagen wieder.

Benötigte Unterlagen

  • Versicherungsverlauf bzw. Rentenunterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über Bankverbindung: IBAN siehe Kontoauszug
  • Angaben zum Krankenversicherungsverhältnis - Geburtsurkunde eines Kindes
  • Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke

Bei Hinterbliebenenrente zusätzlich:

  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Rentenbescheid bzw. Versicherungsunterlagen des Verstorbenen

Bei Beamten zusätzlich:

  • Festsetzungsblatt über die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten
  • Nachweis über eigenes Einkommen

Bei Waisenrente:

  • Geburtsurkunden der/des Waisen

Bei Waisenrente ab dem 18. Lebensjahr der/ des Waisen:

  • Nachweis über Ausbildung

Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung

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