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Bauflächen für Mehrfamilienhäuser wecken Interesse von Investoren

04. Nov 2022

Bauflächen für Mehrfamilienhäuser wecken Interesse von Investoren

Bewerbungsfrist für Grundstücke endet am 11. November 2022

Die Stadt Büren freut sich über das Interesse aller Investoren. Die Frist zur Bewerbung endet am Freitag, den 11. November 2022.

Die Vermarktungsphase für die Grundstücke für den Bau von Mehrfamilienhäusern im Baugebiet „Niederfeld II“ in Büren-Steinhausen ist noch nicht abgeschlossen.
Um sich mit einem adäquaten Konzept für ein Baugrundstück zu bewerben, besteht bis zum Fristende noch ausreichend Zeit.

Bei der Bewerbung um ein Baugrundstück muss neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ein erstes Planungskonzept bei der Verwaltung eingereicht werden. Dieses Konzept wird zum Bestandteil des späteren Kaufvertrags und sollte Angaben zu folgenden Punkten enthalten: Wohnraumförderung, Stellplätze und Klimaschutz.
Die detaillierten Anforderungen sind auf der Website der Stadt Büren zu finden.

Sollten die Mindestanforderungen dieser Kriterien übertroffen werden, führt dies zu Zusatzpunkten. Beispielweise wird eine Garten- und Freiraumgestaltung mit bis zu 6 Punkten oder eine Dachbegrünung mit bis zu 3 Punkten honoriert.
Eine Besonderheit im Veräußerungsprozess ist, dass bei Vorlage eines adäquaten Konzeptes eine einmalige Teilung eines Baugrundstückes möglich ist. Somit können in dem Gebiet bis zu sechs Mehrfamilienhäuser perspektivisch gebaut werden.

„Durch die Etablierung von Kriterien zur Vergabe von Flächen für Mehrfamilienhäusern möchte die Stadt Büren in einen transparenten und zugleich gewinnbringenden Prozess für die Stadt und gleichermaßen für die Investoren einsteigen. Die Stadt Büren verfolgt unter anderem das Ziel, Impulse für den sozialen Wohnungsbau im Stadtgebiet zu setzen“, so Alexander Kraft, verantwortlicher Mitarbeiter der Stabstelle Wirtschaftsförderung/Liegenschaften der Stadt Büren.

In der Sitzung des Rates am 27.Oktober 2022 sind zugleich die Veräußerungskriterien für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser der Stadt Büren evaluiert worden. Die wesentlichen Veränderungen sind wie folgt festzuhalten:

- Die Punktzahl für eine Schwerbehinderung wird von sechs auf vier Punkte reduziert. Im gleichen Verhältnis sinkt die Maximalpunktzahl bei dem Wohnortbezug und entsprechend die weiteren Unterteilungen. Die Parität zwischen dem sozialen Bezug und dem Wohnortbezug samt Ehrenamt bleibt erhalten (dies ist gesetzliches Mindestmaß).
- Ehrenamtliches Engagement, welches außerhalb von dem Stadtgebiet Büren ausgeübt wird, wird positiv berücksichtigt (aber mit weniger Punkten). Die Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Kriteriums bleiben weiterhin hoch.
- Die Maximalpunktzahl sinkt (unter üblichen Voraussetzungen) entsprechend von 30 auf 26 Punkte. Da der Kinderbezug und das Ehrenamt nicht verringert werden, wird dieses im Verhältnis gestärkt.
- Der Punktabzug für Eigentum wird um einen Punkt erhöht. Da das Punkteverhältnis grundsätzlich sinkt, steigt der Punktabzug verhältnismäßig automatisch. Ein Eigenheim gleicht somit die Maximalpunktzahl für den Wohnortbezug aus.
- Zusätzlich wird, angelehnt an die Richtlinie für Mehrfamilienhäuser, unter der Kategorie „Eigentum“ der Buchstabe c) ergänzt. Durch die Einbringung von Tauschflächen sind bis zu sechs zusätzliche Punkte möglich.

Um den aktuellen, herausfordernden Gegebenheiten in Zins- und Finanzierungsfragen Rechnung zu tragen, haben sich Verwaltung und Politik darauf verständigt, die Frist zur Bebauung in begründeten Fällen von drei auf fünf Jahre zu verlängern.

„Durch diese Verlängerung der Bebauungsfrist können wir besonders junge Familien dabei unterstützen, durch die aktuell sehr stark gestiegenen Preise und der knapp bemessenen Bebauungsfrist nicht in finanzielle Not zu geraten. Die Stadt Büren möchte diesen jungen Familien als Partner zur Seite stehen und geht als gutes Beispiel voran“, so Michael Kubat, Stabstellenleiter Wirtschaftsförderung/Liegenschaften der Stadt Büren.

Die Anpassung soll für bereits geschlossene Verträge der jüngeren Vergangenheit und das Neubaugebiet „Niederfeld II“ in Steinhausen Anwendung finden.

Auch die evaluierten Kriterien zur Veräußerung von Ein- und Zweifamilienhäusern sind auf der städtischen Website zu finden.

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