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Ratsinformationssystem

Neue Windenergiestrategie der Stadt Büren

07. Sep 2023

Ratsbeschluss ermöglicht proaktive Rolle für einen verträglichen Ausbau der Windenergie

Die Stadt Büren möchte die weitere Entwicklung im Bereich Windenergie trotz veränderter Planungsverantwortlichkeit weiterhin mitgestalten und setzt dabei auch auf die Möglichkeit, städtische Flächen oder Flächen Dritter für den Ausbau der Windenergie und die Initiierung eines Bürgerwindparks zu nutzen. Der Stadtrat hat hierzu am 31. August 2023 einstimmig eine neue Windenergiestrategie für Büren beschlossen.

Zur notwendigen Erreichung der Klimaschutzziele gilt die gesetzliche Vorgabe bis 2027, 1,8 Prozent der Landesfläche NRWs für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen. Die planungsrechtliche Ausweisung dieser Flächen erfolgt nunmehr verbindlich auf Ebene der Regionalplanung durch die Bezirksregierung und nicht mehr im städtischen Flächennutzungsplan. 

Für das Stadtgebiet Büren stuft die neue Potenzialstudie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW bis zu 630 Hektar Fläche als potenziell geeignet für die Windenergie ein – 490 Hektar mit insgesamt 64 Anlagen sind derzeit bereits im rechtkräftigen Flächennutzungsplan für die Stadt Büren gesichert. Aufgrund der Differenz zwischen den potentiell geeigneten und den tatsächlich ausgewiesenen Flächen ist eine Festlegung von zusätzlichen Flächen in Büren im weiteren Regionalplanverfahren zu erwarten. 

„Wir werden uns aktiv dafür einsetzen, die vereinbarten Klimaschutzziele bis 2045 zu erreichen und unterstützen daher auch die Energiewende. Dabei ist es uns ein großes Anliegen, dass beim Ausbau der Windenergie auch unsere örtlichen Belange weiterhin Berücksichtigung finden“, betont Bürgermeister Burkhard Schwuchow. „Es ist wichtig, die Windenergieproduktion in eine lokalere Wertschöpfung zu überführen, von der auch die Bürener Bürgerschaft und Unternehmen stärker profitieren“, so Schwuchow weiter. Der nun erfolgte Ratsbeschluss bilde die breite politische Basis hierfür und erlaube es auch, die Initiierung eines Bürgerwindparks zu untersuchen. Bei der Planung eines solchen Projekts kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit dem Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ unterstützen, das bei positivem Förderbescheid Fördermittel in Höhe von 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten bereitstellt.

„Die energetische Sanierung unserer städtischen Gebäude ist bereits in vollem Gange. Hierdurch senken wir die Verbräuche deutlich. Bei der Energieproduktion kann nun neben dem weiteren Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern unserer Liegenschaften auch die Windenergie eine wichtige Rolle für uns spielen. Dies würde auch den städtischen Haushalt entlasten“, erläutert Schwuchow. 

Inwiefern die stadteigenen Flächen oder die Flächen Dritter zur Windenergienutzung und zur Aktivierung für einen Bürgerwindpark geeignet sind, ist nun mit Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Büren im weiteren Prozess zu untersuchen. Mit ersten Ergebnissen ist frühestens Anfang 2024 zu rechnen. Durch die im Baugesetzbuch neu eingeführte isolierte Positivplanung könnten dann, trotz der veränderten Planungssystematik, zusätzliche Flächen für die Windenergie im städtischen Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Dies würde auch sicherstellen, dass die Flächen im aufzustellenden sachlichen Teilregionalplan Windenergie zu berücksichtigen sind. Insgesamt kann die Stadt Büren so die Verortung der zusätzlichen Windenergieflächen im Stadtgebiet weiterhin mitgestalten, zukünftig die Art und den Umfang der Aktivierung der Flächen bestimmen bzw. mitbestimmen und die Bürener Bürgerschaft an der potentiellen Wertschöpfung teilhaben lassen.

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