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Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) tritt in Kraft

Neues Jahr, neue Regeln. Auch 2024 ändert sich für Energieverbraucherinnen und -verbraucher einiges. Das Klimaschutzmanagement der Stadt Büren erklärt, was für Privathaushalte in Büren wichtig wird und fasst die Neuerungen zusammen.

Ab 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Reine Öl- und Gasheizungen sind dort dann ausgeschlossen.

Außerhalb von Neubaugebieten wird mehr Zeit eingeräumt, bis die Pflicht, mit erneuerbaren Energien zu heizen, wirkt: Im Falle des Stadtgebiet Bürens wäre das der 30. Juni 2028.

Welche Möglichkeiten, mit erneuerbaren Energie zu heizen, sind ausdrücklich im Gesetz benannt?

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpe und Biomasseheizung;
  • Fern- und Nahwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird;
  • Gas- oder Ölheizungen, die mit mindestens 65 Prozent Biomethan oder Bio-Öl betrieben werden;
  • Hybridheizungen (= Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert werden).
  • Wasserstoffheizungen (sind im Prinzip gleichzusetzen mit Gasheizungen; aktuell sind Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können, nicht im Angebot).

Achtung: Im Rahmen eines Heizungstausches eine reine Öl- oder Gasheizung einzubauen, ist 2024 noch zulässig. Wer das tut, muss spätestens ab 2029 dennoch einen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. Ab 2029 liegt dieser Anteil bei 15 Prozent, ab 2035 bei 30 und ab 2040 bei 60 Prozent.

Alle Informationen zur Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html.

Die Energieexpertinnen und -experten raten inzwischen von der Anschaffung reiner Öl- und Gasheizungen ab. Es bestehen zum heutigen Zeitpunkt erhebliche Zweifel daran, dass Wasserstoff, Biomethan oder Bio-Öl zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend verfügbar sein werden.

CO2-Emissionen werden teurer --- Ende der Mehrwertsteuersenkung für Erdgas

Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt: Die erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Ab Januar wird das Erdgas selbst wieder teure, denn der vorübergehend auf 7 Prozent abgesenkte Mehrwertsteuersatz kehrt zurück auf 19 Prozent.

Mehr Zuschüsse für Sanierung

Höhere Förderungen sollen Haushalte beantragen können, die sich ab 2024 für den Austausch ihrer Heizung entscheiden. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es einen „Klimageschwindigkeits-Bonus“ von 20 Prozent für diejenigen, die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen. Haushalte mit geringem Einkommen können einen zusätzlichen „Einkommensbonus“ von 30 Prozent beantragen. In der Summe könnten so bis zu 80 Prozent der Kosten des Vorhabens bezuschusst werden. Für darüberhinausgehende Kosten kann ein verbilligtes Darlehen bewilligt werden, sodass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können. Gefördert werden ausschließlich erneuerbare Energien wie z. B. Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Wärmenetze.

Energieberatung Verbraucherzentrale-Stützpunkt Büren


Bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. In Kooperation mit der Stadt Büren als Stützpunktkoordinator können Sie einen Termin unter 02951/970-105 (Klimaschutzmanagement Stadt Büren, Herr Glaser) vereinbaren.

Die Beratung findet telefonisch oder online statt. Unsere Energie-Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell.

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