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Stadt Büren schließt Verträge mit WestfalenWIND

Betreiber von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen können neuerdings die Kommunen, auf deren Flächen sich ihre Anlagen befinden, an der entstandenen Wertschöpfung beteiligen. Dies ermöglicht eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023). Insgesamt 37 Verträge hat die Stadt Büren darauf basierend nun mit dem Windkraftbetreiber WestfalenWIND geschlossen und erhält damit 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Windstrom.

Insgesamt befinden sich 64 Windenergieanlagen im Stadtgebiet Büren. Von den 37 Anlagen des Windkraftbetreibers WestfalenWIND befinden sich 19 auf Bürener Flächen, 18 auf Flächen der Stadt Bad Wünnenberg. Dabei besteht ein gegenseitiger Anspruch auf finanzielle Beteiligung, sofern sich das betroffene Gemeindegebiet innerhalb eines 2,5-Kilometer-Umkreises ausgehend von der Turmmitte der jeweiligen Anlage befindet. „Viele unserer Anlagen liegen im Stadtgebiet Büren. Mit den geschlossenen Verträgen möchten wir die Stadt Büren an den Erträgen aus der Windenergie beteiligen“, betont Friedbert Agethen, Geschäftsführer von WestfalenWIND.

Grundsätzlich sei es ein Anliegen der Stadt Büren, die Windenergieproduktion in eine lokalere Wertschöpfung zu überführen, von der langfristig auch die Bürener Bürgerschaft profitieren soll. „Durch die Vertragsschließung mit WestfalenWIND ist außerdem mit einer Entlastung des städtischen Haushaltes durch jährliche Mehreinnahmen von rund 200.000 Euro zu rechnen. Ich freue mich über diese Form der Beteiligung“, so Bürgermeister Burkhard Schwuchow.

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