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Ratsinformationssystem

Versammlung der Jagdgenossenschaften Brenken I und II

16. Feb 2024

Am 28. März in der Gaststätte „Zum Tannenhof“ in Brenken

Am Donnerstag, 28. März 2024, findet um 19:30 Uhr in der Gaststätte „ZumTannenhof“ in Brenken eine Versammlung der Jagdgenossenschaften Brenken I und II statt, zu der alle Jagdgenossen herzlich eingeladen sind.


Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Verlesung des letzten Protokolls
  3. Kassenbericht
  4. Entlastung des Kassierers und Vorstandes
  5. Wahl eines neuen Kassenprüfers
  6. Beschluss zur Jagdpachtauszahlung im Bezirk Brenken I
  7. Vorgehensweise zur Anmeldung von Wildschäden
  8. Verschiedenes

In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch eine volljährige und geschäftsfähige Person vertreten lassen. Eine Person darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Vertreterinnen oder Vertreter bedürfen einer aktuellen schriftlichen Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers. Die Vollmacht ist unaufgefordert beim Jagdvorsteher abzugeben. Miteigentümerinnen oder Miteigentümer (z. B. Ehepartner oder Geschwister) bedürfen einer schriftlichen Bevollmächtigung.

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