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Stadt Büren setzt auf nachhaltige Entwicklung

01. Mär 2024

Klimaschutzförderung auch in 2024

Die Stadt Büren bekräftigt ihr Engagement für nachhaltige Entwicklung und setzt auch in 2024 konsequent auf Klimaschutzmaßnahmen. Mit der überarbeiteten Förderrichtlinie „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ werden Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro in den Bereichen Erneuerbare Energien, Sanieren und Bauen, Nachhaltiger Konsum, Natürlicher Klimaschutz und Klimafreundliche Mobilität vergeben.

Durch die Fortschreibung der Klimaschutzförderung trägt die Stadtverwaltung aktiv dazu bei, eine ökologisch nachhaltige und lebenswerte Umgebung für ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. „Indem wir 2024 unsere Klimaschutzförderung intensivieren, senden wir ein starkes Signal für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft in unserer Stadt“, so Bürgermeister Burkhard Schwuchow.

Im Bereich der Erneuerbaren Energien wird weiterhin der Erwerb und Einbau einer Brauchwasserwärmepumpe mit pauschal 800 Euro gefördert. Auch Stecker-PV-Geräte (Balkonkraftwerke) erhalten wieder eine Förderung von pauschal 100 Euro pro Anlage.

Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist auch weiterhin eine der großen Aufgaben im Klimaschutz. Mit der novellierten Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude stellt der Bund hier ein umfassendes Förderangebot zur Verfügung. Wichtig ist hierbei, dass die energetische Sanierung eines Gebäudes gut geplant ist. Hier hilft es, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung wird in der Klimaschutz-Förderrichtlinie 2024 der Stadt Büren mit 150 Euro pro Wohngebäude gefördert.

Maßnahmen im Bereich der Dach- und Fassadenbegrünung werden ebenfalls gefördert. Mit der Bezuschussung von bis zu 150 Euro zu einer Elektrogerätereparatur möchte die Stadt Büren außerdem einen nachhaltigen Konsum fördern.

Auch die Förderung natürlicher Klimaschutzmaßnahmen, wie das Sammeln und Nutzen von Regenwasser im Garten oder das Pflanzen von Bäumen und Hecken als CO2-Senken, Wind- und Erosionsschutz sowie als Lebensraum für Tiere und Insekten, ist weiterhin möglich.

Darüber hinaus steht die nachhaltige Mobilität im Fokus der Förderrichtlinie. So soll mit einer Förderung von 1.000 Euro der Erwerb von Lasten-Pedelecs bei gleichzeitiger Abmeldung eines Verbrennerfahrzeuges angeregt werden. Wer regelmäßig die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, wird ebenfalls finanziell unterstützt.

Förderberechtigt sind alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet sowie Eigentümerinnen/Eigentümer und Mieterinnen/Mieter von Immobilien in Büren. Förderanträge können ab dem 1. April 2024 in digitaler Form gestellt werden.

Weitere Informationen und die genauen Förderbedingungen sind auf der Webseite der Stadt Büren unter dem Reiter „Rathaus und Politik – Infrastruktur – Ökologie/Klimaschutz“ zu finden. Bei Fragen steht der Klimaschutzmanager der Stadt Büren unter klmschtzbrnd oder telefonisch unter 02951/970-105 zur Verfügung.

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