Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist am 03.04.2022 an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden.
Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Aufgrund der immer noch sehr hohen Infektionszahlen gilt in den städtischen Trauerhallen weiterhin die Maskenpflicht.
Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage nach pflegefreien Urnengräbern hat der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtplanung beschlossen, auf dem Friedhof in Büren ein weiteres Feld für Urnenbeisetzungen für Baumbestattung auszuweisen.
Die Fläche inkl. Zuwegung wurde vom Bauhof der Stadt Büren angelegt und eine Rotbuche gepflanzt. Die Beisetzung der Urnen erfolgt auf der Fläche um den Baumherum. Die Nutzungszeit der Gräber beträgt 20 Jahre. Grabschmuck oder Ähnliches ist im Bereich der Baumbestattung nicht gestattet. Das Feld wird ausschließlich von der Stadt Büren angelegt und unterhalten. Ein von der Verwaltung beschafftes einheitliches Schildchen aus Metall mit den Daten der Verstorbenen wird am Gedenkstein im Bereich der Baumbestattung befestigt. Beisetzungen können dort ab sofort erfolgen. Mehr Informationen unter den „Downloads“
Abteilungen | Königstraße 16 33142 Büren Königstraße 16 33142 Büren |
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