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Ratsinformationssystem

Stundungsanträge Steuern und Abgaben

Forderungen der Stadt Büren können unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen gestundet werden. Hierzu muss in jedem Fall (Ausnahme: Straßenausbaubeiträge) eine Prüfung der Stundungsbedürftigkeit und der Stundungswürdigkeit durchgeführt werden.

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33142 Büren

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