Die Hundesteuer wird auf Grundlage der Hundesteuersatzung der Stadt Büren erhoben. Neben dem Einnahmezweck werden mit ihr vor allem ordnungspolitische Ziele verfolgt, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
Der für die Steuererhebung maßgebliche Abgabenbescheid wird Ihnen nach der An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes vom Sachgebiet II/02 Hundesteuer zugesandt. Bei einer Anmeldung erhalten Sie in dem Zuge auch die Hundesteuermarke.
Sollten Sie eine Hundesteuermarke verloren haben, wenden Sie sich bitte bei Verlust an die Fachabteilung.
Abteilungen | Königstraße 16 33142 Büren Königstraße 16 33142 Büren |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung: